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November 09 2010
GEZ Gebühren bei Smartphone & Internetfähigen Geräten
Bereits seit dem 1. Januar 2007 gibt es die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können nicht mehr.
Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher bei der GEZ angemeldet haben und „auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten“. ( http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/ )
Weiterhin schreibt die GEZ: „Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich an.“
UMTS- und WLAN-Handys, Smartphone und Co., die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen, aufgepasst! Die GEZ sucht euch!
Wer allerdings sowieso schon GEZ Gebühren bezahlt, da im Haushalt Fernsehen oder Radio steht, der kann vorerst beruhigt sein. Doch warum müssen überhaupt Gebühren bei Smartphone und Co. gezahlt werden?
Die neuartigen Rundfunkempfangsgeräte wie sie so schön heißen, erlauben es dem Anwender auch Radio ausschließlich online zu hören. Das muss natürlich auch bezahlt werden. So ist jedenfalls die Meinung der GEZ. Dass die Verbraucher anderer Meinung sind, beweißt eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht.
Leider umsonst, denn das Gericht entschied, dass die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer unabhängig von der Verwendungs- und Nutzungsabsicht ihrer Besitzer rechtmäßig ist (Az.: 6 C 21.09, 6 C 12.09 und 6 C 17.09).
Grundgelegt wurde der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Die monatlichen Gebühren für Smartphone, Mobilgeräte und alle anderen neuartigen Rundfunkempfangsgeräte von 5,76 Euro seien also zu leisten. Im letzten Jahr waren übrigens fast 248.000 dieser Geräte bei der GEZ registriert ( www.topnews.de ).
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Querverweis: Steigende GEZ Gebühren für Computeranwender
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